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AGB

OFFERTEN

Werden sorgfältig und auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen von Selina Scalise erstellt. Leistungen werden nach effektivem Aufwand abgerechnet. Abweichende Leistungen, welche bei der Auftragserteilung nicht erfasst sind, müssen zusätzlich in Rechnung gestellt werden. 

 

AUFTRAGSERTEILUNG

Der Auftrag beginnt nach erhaltener Auftragserteilung. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte mündlich oder Schriftlich (analog und/oder digital) Bestätigt. Somit wir der Vertrag ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig. 

 

HONORAR

Das Honorar wird nach Zeitaufwand festgelegt und ist in der Offerte klar geregelt. Alle Beträge verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer. Die Auftraggebenden haben Selina Scalise alle belegten Reisespesen (falls die Arbeit vor Ort ausgeführt werden muss) aus dem Vertragsverhältnis zusätzlich zum Honorar zu vergüten. 

 

Das Erstgespräch ist kostenfrei. Weitere Treffen, Besprechungen, Administrative Leistungen und zusätzliche Aufwendungen sind stets kostenpflichtig und werden zum allgemeinen Stundenansatz von CHF 75.– verrechnet.

Wochenend-, Nacht- und/oder Feiertagsarbeiten werden mit einem Stundensatz von CHF 140.– verrechnet.

 

QUALITÄTSKONTROLLE

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Daten und Inhalte fehlerfrei und gemäss verenbartem Zeitplan geliefert werden. Sonst kann für eine Fristgerechte Abgabe nicht garantiert werden.

 

GUT ZUM DRUCK

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ihm zugestellten fertigen Dokumente auf Fehler zu überpfrüfen. Für Fehler und Änderungen die nicht mitgeteilt wurden, wird nicht gehaftet.

FERTIGE PRODUKTE

Selina Scalise behält sich das Recht vor, das fertige Produkt für das eigene Portfolio sauber zu Fotografieren und Anonymisiert -unter Einhaltung der Nennung des Inhabers- zu Veröffentlichen. Sofern keine Schweigevereinbarung unterzeichnet wurde. 

 

RECHTE

Es muss besprochen werden, wo die Nutzungs- und die Urheberrechte liegen. Dies kann je nach Auftrag Individuell sein. 

 

BEANSTANDUNG

Je nach Produkt wird vom Auftraggeber erwartet, dieses umgehend nach erhalt zu kontrollieren. Mängel sind umgehend an Selina Scalise innerhalb von 3 tagen zu kommunizieren. Ansonsten gilt das Endprodukt als akzeptiert und jegliche Ansprüche entfallen.

 

RECHNUNG

Nach erstellen der Offerte und anschliessender Auftragserteilung ist Selina Scalise berechtigt, im Voraus auf Basis des offerierten Betrages eine individuelle Anzahlung zu verlangen. Bei ausstehenden Zahlungen darf Selina Scalise das Endprodukt zurückfordern bis die Vertragserfüllung erbracht wurde.

 

Falls ein bereits begonnenes Projekt minimalisiert oder beendet wird, hat Selina Scalise den vollen Anspruch auf den bereits geleisteten Teil des vereinbarten Honorars.

 

ARCHIVIERUNG

Selina Scalise behält sich vor, bei beendetem Auftrag und je nach Endprodukt nach einer Laufzeit von 12 Monaten von der Aufbewahrungspflicht der erstellten Dateien befreit zu sein.

 

WEITERES

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

 

Diese AGBs können ohne Vorankündigung durch Selina Scalise geändert werden. 

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